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Preis für Menschlichkeit

Veröffentlicht
20. November 2017
Sprache
Deutsch
Projekt
EJKA
Laudatio von Volker Beck auf Richter Jan-Robert von Renesse.

Gehalten am 20.11.2017 anlässlich der Verleihung des »Preis für Menschlichkeit« der Europäischen Janusz Korczak Akademie an von Renesse in Berlin.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Lieber Jan-Robert von Renesse,

Mit dem »Preis für Menschlichkeit« der Europäischen Janusz Korczak Akademie wird heute der Sozialrichter Jan-Robert von Renesse ausgezeichnet. Er hat sich in außerordentlicher Weise als Richter für Gerechtigkeit gegenüber Jüdinnen und Juden, die während der Shoa in Ghettos unter elendigsten Bedingungen arbeiteten, verdient gemacht, dem Gesetzgeber, dem Deutschen Bundestag, die Ehre gerettet und den deutschen Rechtsstaat in seinem Arbeitsfeld gegen viele Widerstände aus Exekutive und Justiz Wirklichkeit werden lassen.

Deutschland ist stolz auf die Aufarbeitung seiner Vergangenheit und auf sein, eine Zeit lang als Wiedergutmachung gepriesenes Werk der Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts. Insgesamt hat die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Entschädigung für NS-Unrecht nach eigenen Angaben ca. 68 Mrd. Euro erbracht . Nur zur Einordnung: Der Bundeshalt 2017 hat 329 Mrd. Euro geplante Ausgaben . Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise hat die Bundesregierung 2016 rund 21,7 Mrd. Euro ausgegeben. Laut Finanzministerium sind für dieses Jahr weitere 21,3 Mrd. Euro im Bundeshaushalt eingeplant.

Die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus war in Deutschland von Anfang politisch umstritten. Dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Luxemburger Abkommen mit Israel konnte die Adenauerregierung wegen Widerständen in der eigenen Koalition nur mit den Stimmen der oppositionellen Sozialdemokraten zu einer Mehrheit im Bundestag verhelfen. Diese Widerstände ziehen sich wie ein roter Faden durch alle Entschädigungsdebatten und durch die Praxis von Rentenversicherern und Entschädigungsbehörden. Gesetzgeber, Exekutive und Justiz handelten oft wie in einem Strafverfahren: Der deutsche Staat war der Angeklagte, die überlebenden Opfer die Ankläger und im Zweifel entschied man in dubio pro reo, im Zweifel gegen die Opfer und für den Staat.

Im Jahre 2000, 55 Jahre nach Ende des Krieges, hatte der Bundesgesetzgeber nach internationalen Verhandlungen die Entschädigung der Zwangsarbeiter geregelt. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei Urteilen entschieden, dass eine in einem Betrieb im Ghetto Lodz aufgenommene Tätigkeit die Voraussetzungen einer Beschäftigung erfüllen kann und dann als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen sei. Die von dieser Rechtsprechung begünstigten ehemaligen Ghettobewohner hielten sich überwiegend im Ausland auf. Die auf einer Beschäftigung im Ghetto beruhende Rente konnte vielfach aus auslandsrentenrechtlichen Gründen nicht gezahlt werden, insbesondere weil deutsche Beitragszeiten nicht im erforderlichen Umfang vorlagen.

Der deutsche Gesetzgeber nahm sich dieser Gerechtigkeitslücke an. 2002 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“. Damit wollten wir eine weitere Lücke schließen, viel zu spät, nachdem, wie bei allen jüngeren Entschädigungsentscheidungen, ein großer Teil der zu Entschädigenden bereits verstorben war. Dennoch: Wir Abgeordneten, Ihre Mutter, Herr von Renesse, und ich gehörten auch dazu, dachten, damit hätten wir das Problem gelöst. Wir sollten uns bitterlich irren.

90 Prozent der 70 000 Anträge wurden von den Rentenversicherungsträgern abgelehnt. Diese Tatsache erklärt sich vor allem aus der verfolgungsbedingten Beweisnot der Ghettoüberlebenden, die meist nichts anderes als die auf dem Arm eintätowierte KZ-Nummer als Beweis hatten. Ihren eigenen Lebensberichten hörte die deutsche Bürokratie – die allein auf ungeeignete Formulare oder alte deutsche Akten vertraute – gar nicht erst persönlich zu und schenkte ihnen auch sonst keinen Glauben. Historiker wurden zudem im Verwaltungsvollzug von vornherein nicht zur Aufklärung des geschichtlichen Sachverhalts herbeigezogen. Die auch in der Geschichte des deutschen Wiedergutmachungsrechts extreme Ablehnungsquote beruht aber auch darauf, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei der Anwendung dieses Gesetzes von falschen historischen und rechtlichen Annahmen zur Auslegung der im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale des „eigenen Willensentschlusses“ und der „Entgeltlichkeit“ unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto ausgingen.

Demgegenüber brachten historische Ermittlungen und persönliche Anhörungen von Überlebenden im Rahmen von Gerichtsverfahren bis zum Mai 2009 ein fundamental neues Bild der Ghetto-Lebens- und -Arbeitsverhältnisse ans Licht.“

So beschreiben Sie, Herr von Renesse, die Problemlage. Ohne Sie hätte es diesen Wandel in der historischen Bewertung durch die Gerichte, die neuen höchstrichterlichen Bewertungen des Bundessozialgerichtes und die darauffolgenden gesetzgeberischen Eingriffe nicht gegeben.

Die „Schließung dieser letzten Lücke im Recht der Wiedergutmachung“, so der Anspruch der amtlichen Begründung des Gesetzgebers, wäre gescheitert, ohne das couragierte und engagierte Wirken von Ihnen, Jan-Robert von Renesse.

„Zum Richter gehen heißt aber so viel, als zur Gerechtigkeit gehen, da der Richter gleichsam die lebendige Gerechtigkeit sein soll“, schreibt Aristoteles in der Nikomachischen Ethik . Robert von Renesse ist ein solcher Richter der gelebten Gerechtigkeit.

Sie waren von 2006 bis 2010 Beisitzer des 12. Senats des Landessozialgerichts NRW und dort Berichterstatter für Rentenzahlungen an Zwangsarbeiter in Ghettos. Wie alles anfing, beschreibt Die Zeit: „Sein erster Ghetto-Renten-Fall geht Renesse ans Herz. “Ich kenne diese Akte noch heute auswendig”, sagt er. Er findet darin handgeschriebene Briefe auf Russisch. Renesses Großmutter stammte aus Sankt Petersburg, sie brachte ihm einst ihre Sprache bei. “Die Klägerin war eine spät nach Israel ausgesiedelte Witwe mit einer ganz kleinen Rente. Sie schrieb von sich und ihrem Mann, die im Ghetto gehungert hatten und bat nur darum, dass Deutschland jetzt etwas für sie tun möge.”

Doch Deutschland, unsere wunderbare Verwaltung, schickte den Betroffenen komplizierte, ausschließlich auf Deutsch verfasste Fragebögen. Die Holocaust- Überlebenden sollten ihre genaue Tätigkeit und die Arbeitsstelle benennen, Arbeitszeiten angeben, die Namen von Vorgesetzten. Nach mehr als 60 Jahren! Herr von Rennesse kümmerte sich nicht um seine Pensenschlüssel, sein eigenes Arbeitspensum und die zügige Entscheidung nach Aktenlage. Er fuhr nach Israel, er hörte die Betroffenen an, machte das, was der Amtsermittlungsgrundsatz von einem Richter eigentlich stets verlangt: Der Wahrheit in einem Verfahren auf den Grund zu gehen.a

Durch die direkten Befragungen der Betroffenen und durch Beauftragung von historischen Gutachten, durch eine sachgerechte, forensische Beweisaufnahme sank die Ablehnungsquote unter Ihrer Richterschaft, Herr von Renesse, auf 40 Prozent. Dieses Vorgehen trug 2009 auch zu Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts zur erleichterten Beweisführung bei. Als freiwillige Arbeit im Ghetto wurde von da an jede Beschäftigung eingestuft, bei der der Antragsteller nur die Alternative zwischen Arbeit oder Hungertod hatte. Zwangsarbeit, die die Rentenleistung ausschließen würde, wird nur noch bei hoheitlichem Zwang zur Arbeit angenommen. Zum “Entgelt” gehörten jetzt auch Gegenleistungen wie ein Scheibe Brot oder ein Teller Suppe.

Nicht alle waren von dieser Wende der Rechtsprechung begeistert. Die Zeit schreibt dazu: „Für Renesses Kollegen am Landessozialgericht ist das wie ein Kinnhaken. Plötzlich nervt der idealistische Querulant nicht einfach nur, jetzt beschert er seinen Kollegen auch noch jede Menge Überstunden.“ 2010 wird Herr von Renesse von den Ghetto-Fällen abgezogen und Mitglied des 13. Senats. Seine Kritik an der Justiz bringt ihm ein Disziplinarverfahren ein. Sein Engagement für Gerechtigkeit findet nicht nur keine Anerkennung, es gereicht ihm zum Nachteil.

2014 novelliert der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto. Die vierjährige Rückwirkungsfrist des § 44 Absatz 4 SGB X wird auf Renten nach diesem Gesetz nicht mehr angewendet. Den noch lebenden Opfern wird nicht zum Nachteil gereicht, dass die Justiz solange brauchte, dass der Wille des historischen Gesetzgebers, den Sie, Herr von Renesse, erstanden hatten, aber unzählige Rentenversicherungsbürokraten und ein großer Teil Ihrer Kollegen und Kolleginnen eben nicht, von der Rechtspraxis anerkannt wurde.

2014 betreibt Ihr oberster Dienstherr, der Justizminister Kutschaty, eine Klage gegen Sie. Er klagt gegen Sie wegen Rufschädigung der Sozialgerichtsbarkeit. Dass Ihre rechtliche und historische Sicht sich in der Rechtsprechung und beim Gesetzgeber durchsetzte, kümmerte da nicht. Sie haben die Wahrheit gesucht.

Sie trieb an, dass die Ghettoinsassen zu dem Recht kamen, das ihnen der Gesetzgeber auch zugesprochen hatte.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie hat die Ungerechtigkeit der überwiegenden Rechtsprechung nicht ruhen lassen. Wie wenig dies selbstverständlich ist, zeigt diese Reaktion.

2016 kam es zu einer Einigung, über die Stillschweigen verabredet wurde. Das Verfahren wurde eingestellt. Darum wollen wir heute auch daran nicht weiter rühren.

Weit über das Richteramt hinaus setzten Sie sich für das Recht ein. Sie schrieben Aufsätze und standen dem Deutschen Bundestag wiederholt als Sachverständiger zur Verfügung.

Damit Gerechtigkeit Wirklichkeit wird, braucht es nicht nur Gesetze, es braucht auch Richter, die genau hinschauen und vor den Mühen der Wahrheitsfindung nicht zurückschrecken.

Ich hoffe, dass dieser Preis auch ein Signal an Verwaltung und Justiz ist, dass sie die Menschen und ihre Schicksale ansehen, nicht nach Schema F zu handeln, sondern der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Und persönlich hoffe ich, dass dieser Preis Ihre Mutter stolz macht. Sie kenne ich als eine Frau des Rechts und der Gerechtigkeit, die sich als Abgeordnete für Gerechtigkeit einsetzte, wo es der Logik von Partei und Karriere nicht dienlich war. Ich und die Lesben und Schwulen in Deutschland haben ihr viel zu verdanken. Sie handelte ganz uneigennützig, lebensklug und jenseits von aller eigener Betroffenheit, im Namen der Gerechtigkeit.

Da sind Sie auch ganz Ihr Sohn. Grüßen Sie sie schön von mir.

Sie sind ein Vorbild!