Regelung zu Zuschüssen für Reise- und Übernachtungskosten:
Teilnehmende, die nicht in München wohnen, haben Anspruch auf einen Zuschuss auf ihre Reise- und Übernachtungskosten.
Der Zuschuss beträgt bei den (zweitägigen) Kolloquien insgesamt bis zu 100,- € pro Person und bei den (dreitägigen) Wochenendseminaren insgesamt bis zu 150,- € pro Person.
Zuschüsse werden höchstens in Höhe der tatsächlich entstandenen Ausgaben ausgezahlt.
Die Auszahlung der Zuschüsse ist lediglich bei Nachweis der entstandenen Kosten möglich.
Zuschüsse können schriftlich während oder nach dem Ende der Präsenzveranstaltung beantragt werden.
Auf Wunsch ist während der Präsenzveranstaltung eine Barauszahlung des Zuschusses möglich.